Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsschluß
Nachdem Sie sich für ein Angebot verbindlich angemeldet haben, erhalten Sie von der Anbieterin das Skript und die Rechnung als PDF-Anhänge. Damit ist der Vertrag über die gebuchte Fortbildung mit dem Teilnehmer zustande gekommen.
Zur Teilnahme an den Angeboten, die über das Internet genutzt werden, ist es erforderlich, dass Sie eine E-Mail-Adresse angeben, über die Sie teilnehmen möchten. Über diese E-Mail-Adresse verläuft die gesamte Kommunikation. Dorthin werden die nötigen Informationen, Links und technischen Details geschickt sowie die Rechnung, das Skript und Ihre Teilnahmebescheinigung.
Bei Angeboten zum Selbststudium erhalten Sie mit dem Skript auch die Fragen mit Multiple Choice Antworten zur Lernerfolgskontrolle. Sie haben dann 4 Wochen Zeit, die Antworten auf die Fragen auf dem gleichen Weg zurück zu schicken. Diese werden zeitnah ausgewertet. Sie erhalten mit der Teilnahmebescheinigung den korrigierten Fragebogen zurück. Da in der FAO nicht vorgeschrieben ist, dass Sie „bestanden“ haben müssen, wird als Korrekturergebnis aufgeführt wie viele Fragen Sie richtig haben. Beispiel: 9 von 10 Fragen wurden richtig beantwortet. Der Rechtsanwaltskammer Braunschweig reicht das.
Bei Live-online-Vorträgen erhalten Sie spätestens 1 Tag vorab die Zugangsdaten zur Teilnahme an der Videoschaltung. Sie können sich eine halbe Stunde vorab einloggen, um zu testen, ob die technischen Voraussetzungen Ihre problemlose Teilnahme gewährleisten. Im Fall von Problemen steht Ihnen ein technischer Berater zur Verfügung. Vgl. dazu ausführlich „Technische Voraussetzungen“.
Es obliegt Ihrer Eigenverantwortung, dass Sie mit Ihren internetfähigen Endgeräten das Fortbildungsangebot abrufen bzw. an einem live-online-Vortrag teilnehmen können. Gelingt Ihre Teilnahme nicht, z.B. weil diese mit Ihren Geräten, Programmen und einer zu langsamen, unsicheren Internetverbindung nicht möglich ist, haftet die Anbieterin nicht. Der Teilnehmer hat dann auch keinen Anspruch auf Erstattung seiner Gebühren.
§ 2 Absage von Fortbildungen durch die Anbieterin und Zugriffsunterbrechungen
Sofern Live-online-Vorträge aus wichtigem Grund von der Anbieterin kurzfristig abgesagt werden, erhalten Sie sobald wie möglich einen Ersatztermin. Als wichtige Gründe gelten z.B. die kurzfristige Verhinderung des Referenten (z.B. wegen Erkrankung), ein Fall höherer Gewalt (z.B. die Kappung von Internet-Leitungen durch Bauarbeiten) oder auch technische nicht kurzfristig behebbare Probleme (z.B. Cyberangriff).
Wenn der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, hat er Anspruch auf Erstattung seiner Teilnehmergebühr.
Sofern ihm vor der Absage das Skript übermittelt wurde, wird ihm dafür ein Betrag von 70 % der Kosten plus 19 % Umsatzsteuer berechnet und vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Sofern die Unterlagen für das Selbststudium durch einen Fall höherer Gewalt (z.B. die Kappung von Leitungen durch Bauarbeiten) oder auch technische nicht kurzfristig behebbare Probleme (Ausfall des Internets in der Fläche z.B. durch Cyberangriff) ausnahmsweise zeitnah nicht per E-Mail-Anhang übermittelbar sein sollten, werden diese mit der Post verschickt. Der Zeitrahmen für die Lernerfolgskontrolle berechnet sich dann ab Zugang der Unterlagen beim Teilnehmer, der 1 Woche nach Absendung vermutet wird.
Weitere Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind gesetzliche Verbote eines Haftungsausschlusses bei grob verschuldeter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer durch die Anbieterin oder ihre Angestellten bzw. Erfüllungsgehilfen, (die hier allerdings logischerweise nicht in Betracht kommen).
§ 3 Teilnahme-Bescheinigung nach § 15 FAO
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Fortbildungsangebot erhalten Sie zeitnah von der Anbieterin die Bescheinigung nach § 15 FAO, dass Sie an der gebuchten Anzahl von Stunden teilgenommen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Fortbildung „Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ gemäß § 15 IV FAO nur 5 Pflichtfortbildungsstunden pro Kalenderjahr nachweisen können. Mit live-online-Vorträgen, die Präsenzfortbildungen gleichgestellt sind, können Sie hingegen alle 15 Pflichtfortbildungsstunden pro Jahr erfüllen.
Bescheinigung von Pflichtfortbildungsstunden durch das Hören eines online-Vortrags per Videoschaltung nach § 15 II FAO
Bei einem Live-online-Vortrag, dem Sie als Teilnehmer einer Videoschaltung zugehört haben, setzt die Anerkennung dieser Bescheinigung als Nachweis von Pflichtfortbildungsstunden durch die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer gemäß § 15 II FAO voraus, dass während der gesamten Dauer des Vortrags:
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Eine Interaktion zwischen Ihnen und dem Referenten möglich war
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Eine Interaktion zwischen Ihnen und den anderen Teilnehmern möglich war
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Ihre durchgängige Teilnahme am Vortrag nachgewiesen werden kann. Deshalb werden Sie während des Vortrags zu Zeiten, die vorab nicht angesagt werden, um aktive Rückmeldung gebeten.
Bescheinigung von Pflichtfortbildungsstunden durch das Selbststudium nach § 15 IV FAO
Bei dem von Ihnen selbständig zu einer Ihnen passenden Zeit durchgeführten Selbststudium, setzt die Anerkennung dieser Bescheinigung als Nachweis von Pflichtfortbildungsstunden durch die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer gemäß § 15 IV FAO voraus, dass:
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eine Lernerfolgskontrolle von der Anbieterin durchgeführt wurde
Dazu erhalten Sie mit dem Skript diverse Fragen, die im multiple-choice-Verfahren zu beantworten sind. Ihre Antworten schicken Sie per E-Mail-Anhang an die Anbieterin zur Auswertung. Der korrigierte Fragebogen ist mit der Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer einzureichen. (vgl. dazu auch § 1).
Die Anbieterin verpflichtet sich, diese Vorgaben für online-Angebote nach § 15 FAO einzuhalten, weist allerdings darauf hin, dass nur die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer über die Anerkennung der Fortbildung als Nachweis i.S. des § 15 FAO entscheidet.
§ 4 Urheberrecht
Das Fortbildungsangebot richtet sich nur an den angemeldeten und bestätigten Teilnehmer zu seiner alleinigen Verwendung. Die Weitergabe von Zugangsdaten für live-online-Vorträge oder die Übermittelung von Skripten an Dritte ist vertragswidrig und stellt u.a. einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar, woraus sich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche ergeben. Diese werden in jedem Fall verfolgt. Zudem wird geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegt, die grundsätzlich immer angezeigt wird.
Die Angebote zum Selbststudium bzw. Skripte von Vorträgen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Dh. der Autor allein entscheidet über ihre Verwertung. Die Verwertung wird den Teilnehmern nur zu den gebuchten Zwecken der eigenen Fortbildung gestattet. Die Unterlagen stehen den Teilnehmern zur eigenen beruflichen Verwendung danach zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die Skripten ganz oder auszugsweise Dritten zugänglich zu machen oder diese anderweitig als zweckentsprechend zu verwenden.
Weiterhin ist es nicht gestattet von den Live-online-Vorträgen Mitschnitte anzufertigen, Screenshots zu machen oder vertragswidrig beschaffte Inhalte an Dritte weiter zu geben.
Teilnehmer, die vertragswidrig handeln, sind einfach ermittelbar, weil die E-Mail-Adressen und IP-Adressen bekannt sind und die Zugangsdaten nur einem begrenzten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt wurde. Die Anzahl der Teilnehmer ist bei einer Videoschaltung ersichtlich.
Wenn ein Teilnehmer sich vertragswidrig verhalten hat, ist er künftig von der Buchung weiterer Fortbildungsangebote der Anbieterin ausgeschlossen.
§ 5 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin in Braunschweig.
Die AGB haben den Stand vom 14.4.2025.