„Praxis und Taktik im Urheberrecht“
Urheberrechtlicher Schutz von Texten
15.00 – 17.45 Uhr
Zunächst wird anhand einer Rechtsprechungsauswertung dargestellt, welche Texte urheberrechtlich geschützt sind und welchen die notwendige Schöpfungshöhe fehlt (zB. Gebrauchstexte, Anwaltsschriftsätze, Leistungsverzeichnisse). Sodann geht es um Verletzungshandlungen in Abgrenzung zu erlaubten Zitaten bzw. anderen erlaubten Nutzungen. Die außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten der Autoren und das Sonderproblem bei Miturheberschaft werden erläutert, um sich gegen Urheberrechtsverletzungen zu wehren. (z.B. Werbetextübernahme in Anzeigen, Homepagetexte, Artikelauszüge) Hierbei werden auch die Rechte von Lektoren erörtert, die Schutzmöglichkeit von Rollenspielen (Abgrenzung des „vorbekannten Formenschatzes“ zur „Idee“ und zum „verschriftlichten Konzept“) und das Problem des Angebots „kostenloser Impressi“ auf Websites (häufig von Anwälten), die letztlich aber der Vorbereitung von Abmahnungen und somit der Gebührengenerierung dienen.
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