„Praxis und Taktik im Arzthaftungsrecht“
Der Geburtsschadenfall – David gegen Goliath?
14.00 – 19.30 Uhr
Wenn sich Eltern auf ein gesundes Kind freuen, dieses aber durch ärztliche Fehlbehandlungen schwer körperlich/geistig behindert geboren wird, geht es für die Berufshaftpflichtversicherung der Behandlerseite um einen Großschaden, der möglichst abzuwehren ist.
Während die Versicherung für ihr Ziel ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen hat, sieht es auf der Seite des geschädigten Kindes oft anders aus.
Diese Ungleichheit muss durch eine anwaltliche fachkompetente Vertretung ausgeglichen werden.
Dazu gehört, zu wissen, welche Patientendokumentation bei einer Geburt vorhanden sein müsste. Nur dann können Sie z.B. rügen, dass das Partogramm (grafischer Geburtsverlaufsbogen) oder wichtige CTG-Aufzeichnungen fehlen
Der Vortrag stellt Standard-Fehler im Geburtsmanagement bzw. in der neonatologischen Versorgung dar. In der Regel ist ein nicht oder zu spät erkannter Sauerstoffmangel mit der Folge der Minderdurchblutung des Gehirns der Grund für Dauerschäden des Kindes.
Ein spezielles Problem ist die Prognose der Kausalität solcher Verzögerungen für das Ausmaß der Schäden beim Kind (Sowieso-Schäden?).
Besonderheiten bei verschiedenen Ansprüchen werden dargestellt, insbesondere beim Schmerzensgeld (deutliche Erhöhung beachten), beim fiktiven Erwerbsschaden („Blick in die Glaskugel?“, Anpassungen in der Zukunft – Maßstab?), bei der Bemessung von personellen und sachlichen Pflegemehrkosten (Ersatz nächtlicher Betreuungsleistungen, Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto, Steuerberaterkosten für Geldanlagebeträgen von Schmerzensgeld), bei Forderung von Therapiekosten (Delphintherapie u.a.).
Fraglich ist auch, ob ein Vergleich beim Geburtsschadenfall ein „No-Go“ ist, der sicher zum Regressfall des Anwalts wird.
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